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OLG Celle, 09.04.2015 - 5 U 63/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- OLG Celle, 09.04.2015 - 5 U 63/14
- BGH, 08.11.2017 - VII ZR 96/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03
Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers
Auszug aus OLG Celle, 09.04.2015 - 5 U 63/14
Es genügt, dass die Klägerin die erheblichen Gefahren für die Bauausführung erkannte, sie gleichwohl gleichsam "versteckte", obwohl sie davon ausgehen musste, die Beklagte könne durch das Vorgehen über die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort getäuscht und dadurch in der Entscheidung über das Gebot beeinflusst werden (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juli 2004, Az.: IV ZR 161/03). - BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94
Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform
Auszug aus OLG Celle, 09.04.2015 - 5 U 63/14
Das Wissen der jeweiligen Bediensteten ist der Klägerin zuzurechnen, weil es typischerweise aktenmäßig festgehalten wird und in Form der schriftlichen Gutachten dort vorlag (vgl. BGH, Urteil vom 02.02..1996 - V ZR 239/94).
- OLG Naumburg, 27.06.2019 - 2 U 11/18
Straßenaufbruch - Leistungsänderung durch Verwendung des Straßenaufbruchs einer …
aa) Für ein arglistiges Verschweigen positiv bekannter, ganz erheblicher Schwierigkeiten bei der Ausführung der Bauarbeiten, wie es die Klägerin geltend gemacht hat (vgl. OLG Celle, Urteil v. 09.04.2015, 5 U 63/14, IBRRS 2018, 0716 zum Verschweigen von erheblichen Risiken bezüglich der Tragfähigkeit des Baugrundes, vgl. Abschnitt II. 2. der Gründe ; nachgehend BGH, Beschluss v. 08.11.2017, VII ZR 96/15), sind konkrete Anhaltspunkte weder vorgetragen noch ersichtlich.